
Versorgungsausgleich
Das Thema Versorgungsausgleich stellt sich – unabhängig vom Güterstand der Ehe - bei jedem Ehescheidungsverfahren. Bei dem Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Im Hinblick auf die Altersvorsorge, die Rente, werden von den Ehegatten während der Ehezeit in der Regel Rentenversicherungsbeiträge und/oder Beiträge zu einer betrieblichen Rentenkasse eingezahlt. Bei Freiberuflern sind es meistens Beiträge zu einem entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk. Auch private Rentenversicherungen und die Riesterrente werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt und ausgeglichen. Die Höhe der auf die Ehezeit zu berücksichtigenden Rentenanwartschaften richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge, diese wiederum nach dem jeweiligen Einkommen des Beitragszahlers.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften so ausgeglichen, dass beide Ehegatten während der Ehezeit rechnerisch gleich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben.